Angebot

Die Genehmigung schließt folgende Prüfungen zur Feststellung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit ein.

 

  • Instandhaltungsprüfung nach § 11 Abs. 2 LuftGerPV
  • Nachprüfung in Zeitabständen nach § 15 LuftGerPV
  • Nachprüfung bei der Instandhaltung und der Änderung nach § 16 Abs. 2 LuftGerPV
  • Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Stellen nach § 17 LuftGerPV
  • Prüfung zum Zwecke der Verkehrszulassung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 LuftVZO
  • Prüfung zum Zwecke der Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für die Ausfuhr nach § 13 LuftVZO

 

Ausgenommen von der Genehmigung sind Flugzeuge mit Holz-, Gemischt- und FVK-Bauweise.

Der Instandhaltungsbetrieb führt die Instandhaltung an folgenden Mustern durch:

  • Aquila A210
  • Cessna 152 und 172
  • Piper PA 28-161/ 181
  • Piper PA 28 R(T)-201(T)
  • Piper PA 44
  • Piper PA 34 
  • Moony M20 und Baureihe
  • Andere Muster auf Anfrage


Für alle Avionikarbeiten kooperieren wir seit Jahren mit der Firma West Avionic Luftfahrtelektronik GmbH, die sich direkt im Nebengebäude in der Halle 5 befindet.

Im Instandhaltungsbetrieb der RWL sind 3 Mitarbeiter nach EASA Teil-66, „Lizens für freigabeberechtigtes Personal“, davon 1 Mitarbeiter mit „Nationalen Privilegien“und 5 Fluggerätmechaniker beschäftigt.
Der Instandhaltungsbetrieb führt auch Ausbildung von Fluggerätmechanikern durch!

Die Instandhaltungsmaßnahmen werden in der Flugzeughalle der RWL German Flight Academy GmbH durchgeführt und auch die Werkstatt und die Büros befinden sich im Gebäude der RWL.

Ab dem 28.09.2008 ist die RWL German Flight Academy GmbH auch als Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO / CAMO+) genehmigt.


Sie können uns telefonisch oder über das Kontakformular erreichen.