Bedingt durch die zusätzliche Anerkennung als Ergänzungsschule besteht die Möglichkeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, Schüler-BaFöG für die durchgehende ATPL-Ausbildung über Ihr Ausbildungsförderungsamt am ersten Wohnsitz zu beantragen. Vorab können Sie sich auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Voraussetzungen informieren. Alternativ klären wir Sie auch gerne während des Beratungsgesprächs über diese Förderung auf.

Für die Ausbildungsdauer bei der RWL wird jedem Schüler ein Schülerausweis ausgestellt. Mit diesem Ausweis erhalten sie in Restaurants in der Umgebung, Kinos, Fitnesscentern und vielen weiteren Einrichtungen entsprechende Schülerrabatte (ohne Gewähr).