Informationen zur Lizenz / Berechtigung
Die CPL(A) – Commercial Pilot Licence (Aeroplane), Lizenz für Berufspiloten (Flugzeug) berechtigt zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugmustern, die in der Lizenz eingetragen sind, einschließlich einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot im gewerbsmäßigen Flugbetrieb auf Flugzeugen die für den Betrieb mit nur einem Piloten zugelassen sind.
Die CPL Ausbildung kann bei der RWL in Form einer durchgehenden oder modularen Ausbildung absolviert werden. Da diese Ausbildung nicht direkt in das Cockpit eines modernen Flugzeuges mit Strahlturbinen- oder Propellerturbinenantrieb führt, wird sie als Einstieg in den Beruf des Flugzeugführers selten gewählt. Die Ausbildung zum Erwerb der CPL(A)-Lizenz ist für Privatpiloten geeignet, die ihre theoretischen Kenntnisse und ihre fliegerischen Fertigkeiten erweitern und vertiefen wollen, in einem kleinen Luftfahrtunternehmen z.B. Rundflüge nach Sichtflugregeln auf Flugzeugen mit Kolbentriebwerken durchführen möchten oder später eine Ausbildung zum Fluglehrer anstreben. Wegen des „Weiterbildungscharakters“ der Berufspilotenausbildung wird auch hauptsächlich der modulare Ausbildungsweg genutzt.
Modulare CPL(A) Ausbildung
Die modulare CPL Ausbildung eignet sich besonders für Bewerber, die bereits über eine nach ICAO Annex 1 ausgestellte Lizenz für Privatpiloten besitzen und über eine größere Flugerfahrung verfügen. Die Ausbildungsdauer beträgt ca. 7 Wochen für die Theorieausbildung. Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt davon ab, ob Sie bereits im Besitz der Instrumentflugberechtigung für Flugzeuge sind oder nicht. Der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses, welches zur Durchführung des Sprechfunkverkehres in englischer Sprache berechtigt, kann im Rahmen der Theorieausbildung erworben werden und ist Voraussetzung für den Beginn der Flugausbildung.
Die Theorieausbildung kann als Vollzeitlehrgang oder in Verbindung mit Fernschulunterricht absolviert werden.
Ausbildungsvoraussetzungen
vor Beginn der modularen CPL Theorieausbildung:
- nach ICAO Annex 1 ausgestellte PPL(A)
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 17 Jahre (zur Erteilung der CPL(A) 18 Jahre
- Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 1
- Die Erstuntersuchung muss durch ein vom Luftfahrtbundesamt anerkanntes flugmedizinisches Zentrum durchgeführt werden.
- Nachweis von ausreichenden Kenntnissen in Mathematik, Physik und der deutschen Sprache, die das Verstehen des theoretischen Unterrichtes und die Durchführung der Flugausbildung ermöglichen.
- Der Nachweis kann durch mindestens „befriedigende“ Noten in diesen Fächern des Abiturzeugnisses oder eines höherwertigen Bildungsabschlusses oder durch eine in unserem Auftrag durchgeführte Überprüfung erbracht werden.
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO.
- Dazu muss ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes beantragt, eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit vorgelegt sowie eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie keine gerichtlichen Strafen ausgesprochen wurden bzw. keine Strafverfahren laufen, abgegeben werden.
Zusätzlich vor Beginn der Flugausbildung:
- Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang für 1. Hilfe.
- Von der Aufsichtsbehörde werden vom DRK, dem ASB oder für fliegendes Personal durchgeführte Lehrgänge von JAR-OPS Operatoren anerkannt.
- 150 Flugstunden als Pilot, gültige Klassenberechtigung für das in der Prüfung verwendete Flugzeugmuster.
Ausbildungsverlauf
- Entweder 7 Wochen CPL Theorieausbildung im Vollzeitunterricht mit 288 Stunden Frontalunterricht, computer based Training (CBT), fachgebundenes Selbststudium und Prüfungsvorbereitungsseminar in den Fächern:
Luftrecht
Flugzeugzelle & Systeme
Triebwerkkunde
Instrumente
Elektronik
Beladung & Schwerpunkt
Flugleistungen
Flugplanung
menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
allgemeine Navigation
Funknavigation
betriebliche Verfahren
Aerodynamik
Sprechfunkverkehr
- oder 2 Wochen vertiefender Frontalunterricht im Umfang von 65 Stunden nach erfolgreichem Absolvieren des Fernunterrichtes in den oben aufgeführten Fächern.
- Nach erfolgreichem Nachweis der Theorieprüfungsreife wir die CPL Theorieprüfung beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig abgelegt.
Ausbildung zum Erwerb der Nachtflugqualifikation (wenn nicht bereits vorhanden)
- Auf Grund der Nachtflugbeschränkungen an deutschen Flugplätzen findet diese Ausbildung bevorzugt im Winterhalbjahr statt und kann auch vor oder während der Theorieausbildung absolviert werden.
Praxisausbildung zum Erwerb der Berufspilotenlizenz
- Unter der Voraussetzung, dass Sie jetzt im Besitz der Instrumentenflugberechtigung sind, werden 15 Stunden Flugausbildung nach Sichtflugregeln durchgeführt. Davon werden für 10 Flugstunden die Piper PA 28 Cadet und für 5 Flugstunden ein 4-sitziges Flugzeug mit Einziehfahrwerk und Verstellpropeller, die Piper PA 28 Arrow genutzt.
- Für Bewerber ohne Instrumentenflugberechtigung sind zusätzlich 10 Stunden Flugausbildung im Instrumentflug durchzuführen. 5 Stunden können davon in unserem Flug- und Navigationsübungsgerät FNPT II Beechcraft BE 200 King Air oder Piper PA 44 Seminole absolviert werden.
- Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ausbildungsteiles legen Sie die praktische Prüfung zum Erwerb der Berufspilotenlizenz CPL(A) ab.
Ausbildungsmaterial
Das Ausbildungsmaterial ist komplett in unserem Fliegershop zu bekommen. Für unsere Studenten haben wir ein Komplettpaket - Fliegerkoffer + Inhalt - zu Sonderkonditionen im Angebot. Nähere Informationen im Bereich Downloads.
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