Flugzeugcharter



Gebühren:

Lande- und Anfluggebühren werden nach den jeweilig geltenden Gebührenordnungen der Flugplätze in Rechnung gestellt. Achten Sie bei Fremdplätzen darauf, dass unsere Flugzeuge ein Lärmschutzzeugnis nach Kap. 6 oder Kap. 10 haben. Hierdurch können für Sie günstigere Landegebühren entstehen.

Benzinkosten: 
Alle Preise sind incl. Benzinkosten. Wenn Sie das Flugzeug betanken müssen, erhalten Sie mit der Rechnung nach Vorlage des Rechnungsbeleges die Benzinkosten erstattet. Maximal erfolgt eine Erstattung in Höhe des Benzinpreises, der am Flughafen Mönchengladbach berechnet wird.

Chartervertrag:
Eine Vercharterung kann nur dann erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Es besteht ein gültiger Chartervertrag mit der RWL.
- Auf dem gecharterten Flugzeugtyp besteht eine aktuelle Einweisung.
- Es ist eine gültige Lizenz mit gültigem Medical und den entsprechenden Berechtigungen vorhanden.
Ist das Flugzeugmuster in den letzten 90 Tagen nicht geflogen worden, muss ein Überprüfungsflug mit einem RWL-Instructor stattfinden.

Rückführung:
Wenn nicht ein Verschulden der RWL nachgewiesen wird, erfolgt die Flugzeugrückführung, einschließlich Nebenkosten, zu Lasten des Charterers.

Flugzeiten:
Die Preise basieren auf Flugzeiten und nicht auf Blockzeiten.
Der Charterer hat vor Beginn des Fluges den Stand des Betriebsstundenzähler zu überprüfen und mit dem Bordbuch abzustimmen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Zähler rechnet die Zeit vom Start bis zur Landung des Flugzeuges.

Versicherungen:
Für alle Flugzeuge bestehen folgende Versicherungen. Halter-Haftpflichtversicherung, Sitzplatzunfallversicherung, Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Die Selbstkostenbeteiligung ist vom Charterer zu tragen.

Anschriften:
Anschriftenänderungen sind der RWL mitzuteilen. Mit den Kosten für evtl. Nachforschungsaufträge wird der Charterer belastet.    

Einweisung / Schulung:
Einweisungs-, Überprüfungs- und Schulungsflüge erfolgen mit einem Lehrergebührenaufschlag.
     1 -  mot.     VFR              =  € 28,00 + 19 % MwSt  €   33,32 p/h,       
1 + 2 - mot.     VFR/IFR      =  € 86,00 + 19 % MwSt  € 102,34 p/h.  

Fliegerclub:
Wir verweisen auf die Möglichkeit der Preisvergünstigung im Fliegerclub. (die Vergünstigung gilt nicht bei Schulungs- und Einweisungsflügen oder Sondercharter)
Es bestehen keine Vereinsverpflichtungen.