11.12.09 11:10

Zulassung zur Abnahme von Sprachprüfungen erteilt!

Von: J. Küper

Ab 01.01.2011 muss jeder Verkehrspilot eine Sprachprüfung in englischer Sprache absolvieren. Für die Abnahme dieser Sprachprüfungen (Erstprüfung oder Verlängerungsprüfung) wurde der RWL German Flight Academy GmbH die Zulassung (D-LTO-003) erteilt. Das bedeutet, dass wir unseren Studenten und allen anderen Piloten mit einem englischen Funksprechzeugnis ihre Sprachprüfung in unserem Hause abnehmen können.
Weitere Informationen finden Sie hier!