CVFR (Kontrollierter Sichtflug) ist ein Verfahren zur Durchführung von Sichtflügen im kontrollierten Luftraum C. Der Pilot muss in der Lage sein vorgegebene Flughöhen auf 100 Fuß genau einzuhalten, nicht mehr als zehn Prozent von der vorgegebenen Geschwindigkeit abzuweichen und den Kurs auf 5 Grad genau beizubehalten.
Die Ausbildung umfaßt:
- 30 Unterrichtsstunden in Luftrecht, Funknavigation und Technik (Instrumente)
- 10 Stunden Flugausbilund nach Instrumenten
Gemeinsam mit der CVFR-Ausbildung kann die Nachtflugberechtigung (NVFR) erworben werden. Hierraus ergeben sich weitere 5 Flugstunden.
Weitere Fragen beantworten wir gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
Der FI(A)-Lehrgang setzt sich aus 125 Std. theoretischem Training, teaching & learning (somit 3 Wochen Theorie) und 30 Std. Training im Flugzeug zusammen.
Vor der Zulassung zu einem genehmigten Ausbildungslehrgang für den Erwerb der Lehrberechtigung (FI(A)) muss der Bewerber nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis von mind. 200 Flugstunden, davon:
- 100 h PIC ATPL(A) oder CPL(A) oder
- 150 h PIC PPL(A)
- Nachweis der theoretischen Kenntnisse für CPL(A)
- mind. 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon:
- mind. 5 h während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung
- mind. 10 h Ausbildung im Instrumentenflug, davon:
- höchstens 5 h im Flugsimulator oder FNPT II
- mind. 20 h Überlandflug als PIC, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540 km (300NM), bei dem die Landungen auf zwei vom Startflugplatz unterschiedlichen Flugplätzen durchzuführen sind.
- während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung muss eine besondere Auswahlprüfung mit einem gemäß JAR-FCL 1.330 (f) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zur JAR-FCL 1.240 (Klassen- und Musterberechtigung auf ein- und mehrmotorigem Flugzeug mit einem Pilot), durchgeführt worden sein.
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