Die Maßnahmen zum Schutz vor einer Covid-19 Erkrankung wurden erneut angepasst und haben auch Auswirkungen auf den Zutritt zu unserem Gebäude und der Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen.
Seit dem 27.11.2021 müssen unsere Charterkunden den Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Covid-19 erbringen oder nachweislich genesen sein (2G Regel). Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise mit.
Für alle Teilnehmer/innen einer Ausbildung bei der RWL gilt weiterhin die 3G Regel. Auch hier benötigen wir den entsprechenden Nachweis.
Unsere Ansprechpartner für Beratungsgespräche stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Allerdings haben wir uns entschieden die Beratungsgespräche vorerst online durchzuführen. Natürlich können sie zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Beratungsgespräch hier bei der RWL in Anspruch nehmen.
Mit der Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021 ändern sich Zugangsbeschränkungen und die Testpflicht. So ist es nun notwendig, dass Sie beim Betreten des Gebäudes der RWL entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss an unserem “Check in” vorgezeigt werden. Ein Bürgertest hat eine Gültigkeit von 24 h, ein PCR-Test von 48 h. Unsere Besucher beraten wir gerne über Testmöglichkeiten in der Nähe. Die Maskenpflicht besteht weiterhin und gilt für die gesamte Aufenthaltsdauer im Gebäude.
Unsere Ausbildungen können ohne Einschränkungen fortgeführt werden.
Infotage finden unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder statt. Alle Termine finden Sie hier.
Mit Veröffentlichung der aktuellen CoronaSchVO vom 08.03.2021, werden die Beschränkungen für Flugschulen gelockert. Unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen ist es nun möglich, neben beruflichen Ausbildungsprogrammen, Pilotenausbildungen fortzuführen, die keinen beruflichen Zweck haben. Somit kann z.B. die Privatpilotenausbildung (PPL) auch wieder begonnen bzw. aufgenommen werden.
Infotage können unterdessen noch nicht durchführen. Deshalb müssen wir den geplanten Infotag vom 13.03.2021 ausfallen lassen. Weitere Termine finden Sie hier. Alternativ bieten wir Ihnen ein persönliches Infogespräch im Teams-Meeting an. Hier melden Sie sich dafür an.
Mit der aktualisierten CoronaSchVO, gültig ab dem 22.02.2021, treten keine weiteren Änderungen zu den bisherigen Maßnahmen ein.
Für den Aufenthalt in unserem Gebäude verweisen wir auf die veröffentlichten Hygieneregeln des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
Mit der aktualisierten CoronaSchVO, gültig ab dem 25.01.2021, treten keine weiteren Änderungen zu den bisherigen Maßnahmen ein.
Für den Aufenthalt in unserem Gebäude verweisen wir auf die veröffentlichten Hygieneregeln des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
Der bereits beschlossene Lockdown wurde bis zum 31.01.2021 verlängert. Damit einhergehend müssen einige Maßnahmen getroffen werden.
- Alle Theorieveranstaltungen werden im Onlineverfahren durchgeführt.
- Die praktische Ausbildung/Prüfung ist für berufsbezogene Ausbildungen weiterhin möglich und wird auch angeboten. Das Tragen einer FFP2 Mund-Nase-Bedeckung ist obligatorisch.
- Nicht berufsbezogene praktische Ausbildungen/Prüfungen dürfen nur fortgesetzt werden, wenn die Ausbildung bereits 50 % der Gesamtdauer überschritten hat. Das Tragen einer FFP2 Mund-Nase-Bedeckung ist auch hier obligatorisch.
- Infotage werden bis zum 31.01.2021 ausgesetzt.
- Infogespräche werden bis zum 31.01.2021 ausschließlich via Online-Meeting angeboten.
Sollten Sie individuelle Fragen haben, dann kontaktieren Sie gerne unseren Check in unter 02161-68900 oder per E-Mail unter info@rwl-flight.de.
FFP2 Masken für Training auf Simulator und Flugzeug erhalten Sie bei uns.
Die Bundesregierung hat für den Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 einen “harten Lockdown” beschlossen. Wir werden Sie auf dieser Sonderseite über die Entwicklung und die Auswirkungen bei der RWL informieren.