Fluglehrerausbildung FI(A)

Fluglehrerausbildung FI(A)

Die Fluglehrerausbildung FI(A) bei der Flugschule RWL

Zur Ausbildung von hochqualifiziertem Cockpitpersonal gehört zunächst die Fluglehrerausbildung, abgekürzt FI(A). Die Ausbildung zum Fluglehrer ist die Voraussetzung, angehende Piloten am Boden und in der Luft auszubilden. Die RWL bietet entsprechende FI(A) Lehrgänge in regelmäßigen Abständen an. Findet sich eine Gruppe von Interessenten zusammen, bieten wir auch individuelle Lehrgangstermine an.

Der FI(A)-Lehrgang – die Fluglehrerausbildung bei der RWL – setzt sich aus 125 Std. theoretischem Training, teaching & learning (somit 3 Wochen Theorie) und 30 Std. Training im Flugzeug zusammen.

Vor der Zulassung zu einem genehmigten Ausbildungslehrgang für den Erwerb der Lehrberechtigung (FI(A)) muss der Bewerber nachstehende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzungen

  • Nachweis von mind. 200 Flugstunden, davon:
  • 100 h PIC ATPL(A) oder CPL(A) oder
  • 150 h PIC PPL(A)
  • Nachweis der theoretischen Kenntnisse für CPL(A)
  • mind. 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon:
  • mind. 5 h während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung
  • mind. 10 h Ausbildung im Instrumentenflug, davon:
  • höchstens 5 h im Flugsimulator oder FNPT II
  • mind. 20 h Überlandflug als PIC, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540 km (300NM), bei dem die Landungen auf zwei vom Startflugplatz unterschiedlichen Flugplätzen durchzuführen sind.
  • während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung muss eine besondere Auswahlprüfung mit einem gemäß JAR-FCL 1.330 (f) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zur JAR-FCL 1.240 (Klassen- und Musterberechtigung auf ein- und mehrmotorigem Flugzeug mit einem Pilot), durchgeführt worden sein.