Commercial Pilot Licence – CPL

Commercial Pilot Licence: Die CPL Ausbildung bei der RWL

Machen Sie die CPL Lizenz bei der RWL! Wir bieten die CPL Ausbildung sowohl durchgehend als auch modular an. Sie ist insbesondere für Privatpiloten geeignet, die ihre theoretischen Kenntnisse und ihre fliegerischen Fertigkeiten erweitern und vertiefen wollen. Wer eine CPL Lizenz besitzt, darf beruflich und gewerbsmäßig fliegen. Die CPL Lizenz führt jedoch nicht direkt in das Cockpit eines modernen Flugzeuges mit Strahlturbinen- oder Propellerturbinenantieb. Als Einstieg in den Beruf des Flugzeugführers wir sie deshalb selten gewählt.

CPL Piloten dürfen beispielsweise in einem kleinen Luftfahrtunternehmen Rundflüge durchführen. Sie fliegen dabei nach Sichtflugregeln auf Flugzeugen mit Kolbentriebwerken. Auch eine spätere Ausbildung zum Fluglehrer ist mit einer abgeschlossenen CPL Ausbildung möglich. Wegen des „Weiterbildungscharakters“ der Berufspilotenausbildung nutzen unsere Schüler hauptsächlich den modularen Ausbildungsweg.

Verkehrspilotenausbildung ATPL

Die modulare Ausbildung eignet sich besonders für Bewerber, die bereits eine nach ICAO Annex 1 ausgestellte Lizenz für Privatpiloten besitzen und über eine größere Flugerfahrung verfügen. Die Ausbildungsdauer beträgt circa 7 Wochen für die Theorieausbildung. Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt davon ab, ob Sie bereits im Besitz der Instrumentenflugberechtigung für Flugzeuge sind. Der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses, welches zur Durchführung des Sprechfunkverkehres in englischer Sprache berechtigt, kann im Rahmen der Theorieausbildung erworben werden und ist Voraussetzung für den Beginn der Flugausbildung.

Die CPL Theorieausbildung kann als Vollzeitlehrgang oder in Verbindung mit Fernschulunterricht absolviert werden.

Voraussetzungen für den Beginn einer CPL Ausbildung

  • nach ICAO Annex 1 ausgestellte PPL(A)
  • Mindestalter 17 Jahre
  • Medical Klasse I (AMC)
  • Zuverlässigkeit im Sinne der § 16-18, 21 LuftPersV
  • Vor beginn der Flugausbildung 150 Flugstunden als Pilot, gültige Klassenberechtigung für das in der Prüfung verwendete Flugzeugmuster.

Informationen zur CPL Lizenz

Die CPL Lizenz heißt offiziell CPL (A) – das bedeutet Commercial Pilot Licence (Aeroplane), zu deutsch „Lizenz für Berufspiloten (Flugzeug)“. Für Helikopter-Piloten gibt es die Version (H). Wer die Lizenz besitzt, ist berechtigt zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugmustern, die in der Lizenz eingetragen sind. Eingeschlossen ist dabei die Tätigkeit als verantwortlicher Pilot im gewerbsmäßigen Flugbetrieb auf Flugzeugen die für den Betrieb mit nur einem Piloten zugelassen sind.

Die ATPL Ausbildung kann bei der RWL in Form einer durchgehenden oder modularen Ausbildung absolviert werden und führt zunächst immer zum Erwerb der Berufspilotenlizenz mit Instrumentenflugberechtigung – CPL(A) / IR(A). In dieser Lizenz ist der ATPL Theorie Kredit und der Ausbildungsteil „Zusammenarbeit in der Flugbesatzung (MCC)“ eingetragen. In Verbindung mit der Musterberechtigung sind damit die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Copilot auf einem Verkehrsflugzeug erfüllt. Die ATPL kann erst nach einer Gesamtflugzeit von 1500 Stunden als Pilot auf Flugzeugen, dem Erreichen einer Flugzeit von 500 Stunden im Flugbetrieb mit 2 Piloten auf Verkehrs- oder Zubringerflugzeugen, dem Erfüllen weiterer fliegerischer Anforderungen und dem erfolgreichen Ablegen der praktischen ATPL Prüfung erworben werden.