Informationen zum Instrument Rating Instructor (IRI)
Die Ausbildung zum Instrument Rating Instructor IRI berechtigt zum Erwerb, zur Verlängerung und zur Erneuerung einer BIR (EIR) oder einer IR Berechtigung für die entsprechende Luftfahrzeugkategorie.
Voraussetzungen
- mind. FI(A) und eine gültige Instrumentenflugberechtigung (IR)
- mind. 200 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln
- für mehrmotorige Flugzeuge zusätzlich die Anforderungen nach FCL.915(a)
Ausbildungsverlauf
Der Lehrgang setzt sich aus 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der theoretischen Kenntnisse zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung, der Erstellung von Unterrichtsplänen und Vorbereitung der Long Briefing des praktischen Teils, sowie 5 Stunden Flugtraining und Long Briefing, zusammen.